Meldestelle
Meldestelle
Allgemeines
Am 2. Juni 2023 ist das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutz-Gesetz) verkündet worden. Hieraus resultiert die Verpflichtung zur Einrichtung einer sogenannten „Meldestelle“ innerhalb bestimmter Unternehmen, die Mitarbeiter*innen, Klient*innen und Dritten zur Verfügung stehen muss. Die Mitarbeiter*innen in einer solchen Meldestelle fungieren als
vertrauliche Ansprechpartner*innen, wenn ein Verdacht auf eine Straftat oder andere schwere Unregelmäßigkeit vorliegt. Hierunter fallen z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, Nötigung, sexuelle Belästigung oder
sonstiges Fehlverhalten. Hinweisgeber*innen leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung solcher Missstände.
Häufig haben Hinweisgebende Sorge, durch Meldung solcher Hinweise Repressalien wie zum Beispiel ungerechtfertigte Versetzung, Kündigung oder Versagung einer Beförderung erleiden zu müssen. Sinn und Zweck des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) ist, die Hinweisgeber*innen im Falle einer Meldung vor diesen Benachteiligungen zu schützen.
Als hinweisgebende Person haben Sie ein Wahlrecht zwischen der Abgabe einer Meldung an eine interne oder eine externe Meldestelle. Interne Meldungen sind dabei häufig der beste Weg, um Informationen an die Personen heranzutragen, die den Verstoß am schnellsten untersuchen und abstellen können.
Interne Meldestelle der Stiftung Beiserhaus
Wenn Sie einen Verdacht auf eine mögliche Straftat oder schwere Unregelmäßigkeit innerhalb der Stiftung Beiserhaus haben und diesen melden möchten, können Sie dies bei der internen Meldestelle tun. Die Ansprechpartner*innen der internen Meldestelle finden Sie auf der rechten Seite. Diese sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Hinweisgeber*innen können sich auch über die genannte E-Mail-Adresse an die internen Ansprechpartner*innen wenden.
Parallel dazu können Sie sich als Hinweisgeber*in an die Vertrauensanwältin Frau Dr. Caroline Jacob von der Kanzlei Buchert Jacob & Partner in Frankfurt wenden. Sie ist telefonisch, per E-Mail, per Post und über ein besonders geschütztes Online-Formular erreichbar (Kontaktdaten siehe unten). Sie steht auch beratend für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Die Beratung ist in jedem Fall kostenfrei.
Frau Dr. Jacob unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht. Das bedeutet, dass sie den Hinweis nur weiterleiten darf, wenn Sie ihr ausdrückliches Einverständnis hierzu gegeben haben. Eine Weiterleitung kann auch anonym, das heißt ohne Weiterleitung Ihres Namens, erfolgen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.ombudsperson-frankfurt.de/ombudsfrau/
Kontaktdaten der Vertrauensanwältin:
Adresse: Buchert, Jacob & Partner, Kaiserstraße 22, 60311 Frankfurt a.M.
Telefon: 069-71033330 oder 06105-921355
Fax: 069-71034444
E-Mail: dr-jacob@dr-buchert.de
Frau Dr. Jacob wird von Herrn Rechtsanwalt Dr. Rainer Buchert aus derselben Kanzlei vertreten.
Hinweise können auch über ein SSL-verschlüsseltes Kontaktformular auf der Webpage von Buchert, Jacob & Partner gegeben werden:
DE
https://report.ombudsperson-frankfurt.de/de?c=BEISERHAUS
EN
https://report.ombudsperson-frankfurt.de/en?c=BEISERHAUS
Externe Meldestelle
Es gibt mit dem Bundesamt für Justiz, der Hinweisgeberstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Hinweisgeberstelle des Bundeskartellamts insgesamt drei externe Meldestellen, auf deren Homepage weitere Informationen zu finden sind.