Unsere Mitarbeitervertretung...
- ist vergleichbar dem Betriebsrat in privaten Unternehmen oder dem Personalrat in öffentlichen Einrichtungen und Behörden.
- wird nach kirchlichem Arbeitsrecht gebildet und arbeitet noch auf der Grundlage des Mitarbeitervertretungsgesetzes des Diakonischen Werkes in Kurhessen-Waldeck. Durch die Fusion der Diakonischen Werke in Hessen (Hessen-Nassau und Kurhessen-Waldeck) werden die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen zukünftig zusammengeführt.
- ist auch Mitglied im Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen diakonischer Einrichtungen in Hessen (GAMAV).
- vertritt die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Geschäftsleitung.
- ist für alle arbeits-, sozial- und dienstrechtlichen Angelegenheiten in der Stiftung mit zuständig. Grundlage dafür sind vor allem die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) im Bereich des Diakonischen Werkes.
- nimmt Anfragen und Anregungen von Mitarbeitenden entgegen und arbeitet gemeinsam mit der Geschäftsleitung an konstruktiven und einvernehmlichen Lösungen.
- bietet persönliche und vertrauliche Beratung und Begleitung bei allen Schwierigkeiten und Konflikten, die mit dem Dienstverhältnis in Zusammenhang stehen.